Karin Schurmann * 1958
Yogalehrerin des BDY / EYU
Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland / European Yoga Union
Seit den 70er Jahren begleitet mich Yoga. Im Laufe der Jahre habe ich viele Yoga-Traditionen kennen gelernt. Nach einer vierjährigen Yoga-Lehrausbildung nach den Prinzipien des Viniyoga unterrichte ich Yoga seit vielen Jahren im Gruppen- und Einzelunterricht.
Diese Ausbildung ist anerkannt vom Berufsverband Deutscher Yogallehrender und der Europäischen Yoga-Union EYU. Sie gehört zu den vom Kompetenznetz Yoga empfohlenen Ausbildungen.
Eine weitere dreijährige Ausbildung für Yogatherapie, psychologische Beratung und Meditationsbegleitung am Institut für Angewandten Yoga in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Existenzanalyse, Logotherapie und transpersonale Psychotherapie (ZELT) in Hildesheim ergänzt meine Ausbildung zur Yogalehrerin.
Für weitere Informationen über den Berufsverband oder Yoga allgemein empfehle ich die folgenden Seiten:
www.bdy.de
oder
www.yoga.de
Die Berufsbezeichnung Yogalehrer ist in Deutschland nicht geschützt. Viele "Yogalehrer" haben nur vierwöchige Kurzausbildungen gemacht, was nicht ausreicht, um kompetent unterrichten zu können.
Die Entwicklung des Yoga veranlasste die Europäische Yoga Union (EYU) und den Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e. V. (BDY), Rahmenrichtlinien für die Ausbildung und Prüfung zu erarbeiten.
Der qualifizierte Abschluss und die Prüfung als Yogalehrer BDY/EYU erfordern eine mindestens vierjährige Ausbildung in anerkannten und zertifizierten Yogaschulen in Deutschland. Die Ausbildung umfasst mindestens 720 Stunden Unterricht. Dabei werden nicht nur die Übungen, genannt Asanas, vermittelt, sondern auch fundiertes medizinisches Wissen, Erkennen von körperliche Beeinträchtigungen und deren Berücksichtigung im Unterricht, rechtliche Aspekte und Lehrkompetenz.
Ich empfehle darum jedem, der sich einem Yogalehrer anvertraut, nach seiner Qualifikation zu fragen oder sich beim Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland zu informieren.